Anpassungen Corona-Informationen des Landesseglerverbandes

Der Landes-Segler-Verband Baden-Württemberg hat einige Klärungen zum Freizeit- und Fahrtensegeln veröffentlicht:

Die Änderungen gegenüber der Version vom 19. April sind fett markiert.

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Darf ich auf meinem eigenen Boot übernachten?

Grundsätzlich ja. Sofern dies im eigenen Hafen und auf dem eigenen Liegeplatz geschieht. Manche Kommunen oder Vereine haben für ihre Häfen jedoch weiterreichende Regelungen oder Einschränkungen erlassen. Für Land-und Stadtkreise, in denen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung gilt, gilt das Boot laut demSozialministeriums Baden-Württemberg als „eigene Unterkunft“–die Übernachtung an Bord ist demnach zulässig.
(vorher: ist z.Zt. rechtlich nicht eindeutig gesichert, ob die Übernachtung auf dem eigenen Boot möglich ist.Der Landes-Segler-Verband Baden-Württemberg geht aktuell davon aus, dass die Übernachtung auf dem eigenen Boot in diesem Fall nichterlaubt ist)

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Darf ich vor Anker übernachten?

Ja, sofern das auf dem Revier grundsätzlich zulässig ist.
(vorher: Ggf. gelten auch hier die Einschränkungen für Land- und Stadtkreise in denen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung gilt.)

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Die aktuellsten Vollfassungen finden sie immer auch unter http://www.seglerverband-bw.de/verband/corona .